Organstrafverfügung
„Organmandat“: Strafzettel direkt vom Polizisten oder hinter dem Scheibenwischer
Sofort oder per Zahlschein zu bezahlen. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt; es gibt kein Rechtsmittel und keinen Eintrag.
Höchstbetrag: € 90
- Zahlung2 Wochen ab Ausstellung
§ 50 VStGAnonymverfügung
Brief an den Zulassungsbesitzer, etwa nach einem Radarfoto
Richtet sich an den Zulassungsbesitzer, ohne den Lenker zu ermitteln. Wird fristgerecht bezahlt, gibt es kein Verfahren und keinen Eintrag.
Höchstbetrag: € 365
- Zahlung4 Wochen ab Ausstellung
§ 49a VStGStrafverfügung
Bescheid an eine bestimmte Person, ohne vorheriges Ermittlungsverfahren
Wird rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Danach ist die Strafe binnen zwei Wochen zu bezahlen.
Höchstbetrag: € 600
- Einspruch2 Wochen ab Zustellung
- Zahlung (zwei Wochen nach Rechtskraft)4 Wochen ab Zustellung
§§ 47 und 49 VStGStraferkenntnis
Bescheid nach einem ordentlichen Verfahren, etwa nach Anzeige oder Einspruch
Dagegen ist binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich. Zur Strafe kommen 10 % Verfahrenskosten.
- Beschwerde4 Wochen ab Zustellung
- Zahlung (zwei Wochen nach Rechtskraft)6 Wochen ab Zustellung
§ 7 Abs. 4 VwGVG, § 64 VStGLenkerauskunft
Die Behörde fragt den Zulassungsbesitzer, wer gefahren ist
Noch keine Strafe, aber eine Pflicht: Name und Anschrift des Lenkers sind binnen zwei Wochen bekanntzugeben.
- Auskunft erteilen2 Wochen ab Zustellung
§ 103 Abs. 2 KFGErsatzmaut
Zahlungsaufforderung der ASFINAG wegen fehlender Vignette oder Maut
Keine Strafe, sondern ein Angebot: Wer fristgerecht zahlt, bleibt straffrei.
Höchstbetrag: € 270
- Zahlung (schriftliche Aufforderung)4 Wochen ab Ausstellung
§ 19 BStMG