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Österreich: Regeln für Verkehrsstrafen

Was FineCalc über Verkehrsstrafen in Österreich weiß: Geschwindigkeit, Delikte, Bescheide und Fristen – und jede Quelle dahinter.

12.10.2026
Datenstand
2026.10.1
Datenversion
25
Delikte
15
Geschwindigkeitsstufen
72
Quellen

Gut zu wissen

Kein bundesweit einheitlicher Tarif

Österreich hat keinen einheitlichen Strafenkatalog. Das Gesetz gibt nur den Strafrahmen vor; die konkreten Beträge für Organmandate und Anonymverfügungen legt jede Behörde selbst fest. Die App zeigt daher immer den gesetzlichen Rahmen und – wo belegt – den üblichen Betrag samt Quelle.

Neu seit 30.07.2026

Höhere Strafen für Raser: mehr als 30 km/h zu schnell € 200 bis € 5.000 (bisher ab € 150); mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerhalb € 400 bis € 6.000 (bisher € 300 bis € 5.000).

Geschwindigkeit

15 Stufen für 3 Straßenarten.

Abgedeckte Tempolimits (km/h)

Ortsgebiet

203040506070

Freiland

5060708090100

Autobahn

6080100110130

Übliche Beträge werden für jede dieser 9 Regionen getrennt geführt:

WienNiederösterreichOberösterreichSalzburgTirolVorarlbergKärntenSteiermarkBurgenland

Messtoleranz

Die Messtoleranz ist nicht gesetzlich beziffert; sie folgt aus den Eichfehlergrenzen der Geräte und der Praxis der Behörden. Im Bescheid steht in der Regel bereits der Wert nach Abzug – wählen Sie dann „Toleranz bereits abgezogen“.

  • Laser Lasermessung und neuere Radarboxen: 3 km/h bis 100 km/h Messwert, darüber 3 % (aufgerundet).
  • Radar Ältere Radargeräte: 5 km/h bis 100 km/h Messwert, darüber 5 % (aufgerundet).
  • Section Control 3 km/h bis 100 km/h Durchschnittswert, darüber 3 % (aufgerundet).
  • Nachfahren Mit dem Polizeifahrzeug: 15 % vom abgelesenen Tachowert, von der Rechtsprechung als angemessen anerkannt.

Delikte im Katalog

Alkohol und Drogen3

  • Alkohol am Steuer

    Maßgeblich ist der Blutalkohol in Promille oder die halb so hohe Atemalkohol-Konzentration in mg/l. In der Probezeit und für Lenker der Klassen C und D gilt 0,1 ‰.

    § 37a iVm § 14 Abs. 8 FSG
  • Alkotest oder Blutabnahme verweigert

    Die Verweigerung wird wie 1,6 ‰ und mehr bestraft – unabhängig davon, wie viel tatsächlich getrunken wurde.

    § 99 Abs. 1 lit. b und c StVO
  • Fahren unter Drogeneinfluss

    Lenken in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand.

    § 99 Abs. 1b iVm § 5 Abs. 1 StVO

Handy, Gurt und Helm4

  • Handy am Steuer

    Verboten sind Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und jede andere Verwendung des Handys während der Fahrt – außer als Navi, wenn es im Wageninneren befestigt ist.

    § 134 Abs. 3c iVm § 102 Abs. 3 KFG
  • Nicht angegurtet

    Lenker und Mitfahrer sind jeweils selbst verpflichtet, den Gurt zu verwenden.

    § 134 Abs. 3d Z 1 iVm § 106 Abs. 2 KFG
  • Ohne Sturzhelm gefahren

    Gilt für Lenker und Mitfahrer von Motorrädern und bestimmten drei- und vierrädrigen Fahrzeugen.

    § 134 Abs. 3d Z 2 iVm § 106 Abs. 7 KFG
  • Kind nicht richtig gesichert

    Kinder unter 14 Jahren: ab 135 cm mit Gurt, darunter mit geeignetem Kindersitz. Verantwortlich ist der Lenker.

    § 134 Abs. 1 iVm § 106 Abs. 5 KFG

Ampel, Vorrang und Abstand7

  • Rote Ampel missachtet

    Bei rotem Licht nicht angehalten, ohne dass andere dadurch behindert wurden.

    § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 38 Abs. 5 StVO
  • Rote Ampel mit Behinderung des Querverkehrs

    Bei Rot nicht angehalten und dadurch Lenker mit freier Fahrt zu unvermitteltem Bremsen oder Auslenken genötigt.

    § 99 Abs. 2c Z 6 StVO
  • Stopptafel nicht beachtet

    Vor der Stopptafel nicht angehalten, ohne dass Vorrangberechtigte behindert wurden.

    § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 52 lit. c Z 24 StVO
  • Stopptafel missachtet und Vorrang verletzt

    Zur Vormerkung führt der Verstoß, wenn Vorrangberechtigte dadurch zu unvermitteltem Bremsen oder Auslenken genötigt wurden.

    § 99 Abs. 2c Z 5 iVm § 19 Abs. 7 StVO
  • Zu geringer Sicherheitsabstand

    Zeitlicher Abstand zum Vorderfahrzeug von 0,2 bis unter 0,4 Sekunden, mit technischem Messgerät festgestellt.

    § 99 Abs. 2c Z 4 iVm § 18 Abs. 1 StVO
  • Fußgänger am Schutzweg gefährdet

    Gefährdung von Fußgängern, die den Schutzweg vorschriftsmäßig benützen. Dasselbe gilt für Rad- und Rollerfahrer auf Radfahrerüberfahrten.

    § 99 Abs. 2c Z 1 bis 3 StVO
  • Fahrerflucht nach Unfall

    Nach einem Verkehrsunfall nicht angehalten oder nicht Hilfe geleistet.

    § 99 Abs. 2 lit. a iVm § 4 Abs. 1 und 2 StVO

Autobahn5

  • Rettungsgasse nicht gebildet

    Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn mit mindestens zwei Fahrstreifen, muss eine freie Gasse gebildet werden.

    § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 46 Abs. 6 StVO
  • Rettungsgasse befahren oder Einsatzfahrzeuge behindert

    Rettungsgasse nicht gebildet oder widerrechtlich befahren und dadurch Einsatz-, Straßendienst- oder Pannenfahrzeuge behindert.

    § 99 Abs. 2c Z 9 und 10 StVO
  • Pannenstreifen befahren und Einsatzfahrzeuge behindert

    Widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens, wenn damit Einsatz-, Straßendienst- oder Pannenfahrzeuge behindert werden.

    § 99 Abs. 2c Z 7 und 8 StVO
  • Ohne gültige Vignette

    Wer die Ersatzmaut fristgerecht bezahlt, bleibt straffrei. Andernfalls folgt eine Anzeige wegen Mautprellerei.

    § 20 Abs. 1 BStMG
  • Tempolimit nach IG-L überschritten

    Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (Zusatztafel „IG-L“) haben einen eigenen Strafrahmen.

    § 30 Abs. 1 Z 4 IG-L

Parken3

  • Im Halte- und Parkverbot abgestellt

    Halten oder Parken trotz Verbotstafel. Auf einem Behindertenparkplatz gilt ab 2027 der doppelte Betrag.

    § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 24 StVO
  • Kurzparkzone: ohne Nachweis oder Zeit überschritten

    Kein oder ein falsch eingestellter Kurzparknachweis, oder die erlaubte Parkdauer wurde überschritten.

    § 99 Abs. 3 lit. a StVO iVm Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
  • Wien: ohne gültigen Parkschein geparkt

    Die Parkometerabgabe wurde nicht oder nicht richtig entrichtet. Gilt nur in Wien.

    § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006

Fahrzeug, Papiere und Auskunft3

  • Ohne Winterausrüstung gefahren

    Pkw: von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Eis) nur mit Winterreifen an allen Rädern.

    § 134 Abs. 1 iVm § 102 Abs. 8a KFG
  • Lenkerauskunft nicht oder falsch erteilt

    Der Zulassungsbesitzer muss der Behörde mitteilen, wer das Fahrzeug gelenkt hat – bei schriftlicher Aufforderung binnen zwei Wochen ab Zustellung.

    § 134 Abs. 1 iVm § 103 Abs. 2 KFG
  • Ohne Lenkberechtigung gefahren

    Lenken ohne gültige Lenkberechtigung oder trotz entzogenem Führerschein.

    § 37 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 FSG

Bescheide und Fristen

Organstrafverfügung

„Organmandat“: Strafzettel direkt vom Polizisten oder hinter dem Scheibenwischer

Sofort oder per Zahlschein zu bezahlen. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt; es gibt kein Rechtsmittel und keinen Eintrag.

Höchstbetrag: € 90

  • Zahlung2 Wochen ab Ausstellung
§ 50 VStG

Anonymverfügung

Brief an den Zulassungsbesitzer, etwa nach einem Radarfoto

Richtet sich an den Zulassungsbesitzer, ohne den Lenker zu ermitteln. Wird fristgerecht bezahlt, gibt es kein Verfahren und keinen Eintrag.

Höchstbetrag: € 365

  • Zahlung4 Wochen ab Ausstellung
§ 49a VStG

Strafverfügung

Bescheid an eine bestimmte Person, ohne vorheriges Ermittlungsverfahren

Wird rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Danach ist die Strafe binnen zwei Wochen zu bezahlen.

Höchstbetrag: € 600

  • Einspruch2 Wochen ab Zustellung
  • Zahlung (zwei Wochen nach Rechtskraft)4 Wochen ab Zustellung
§§ 47 und 49 VStG

Straferkenntnis

Bescheid nach einem ordentlichen Verfahren, etwa nach Anzeige oder Einspruch

Dagegen ist binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich. Zur Strafe kommen 10 % Verfahrenskosten.

  • Beschwerde4 Wochen ab Zustellung
  • Zahlung (zwei Wochen nach Rechtskraft)6 Wochen ab Zustellung
§ 7 Abs. 4 VwGVG, § 64 VStG

Lenkerauskunft

Die Behörde fragt den Zulassungsbesitzer, wer gefahren ist

Noch keine Strafe, aber eine Pflicht: Name und Anschrift des Lenkers sind binnen zwei Wochen bekanntzugeben.

  • Auskunft erteilen2 Wochen ab Zustellung
§ 103 Abs. 2 KFG

Ersatzmaut

Zahlungsaufforderung der ASFINAG wegen fehlender Vignette oder Maut

Keine Strafe, sondern ein Angebot: Wer fristgerecht zahlt, bleibt straffrei.

Höchstbetrag: € 270

  • Zahlung (schriftliche Aufforderung)4 Wochen ab Ausstellung
§ 19 BStMG

Ratgeber in der App

  • Mit ausländischem Kennzeichen oder Führerschein

    Was für Lenker aus dem Ausland anders ist

  • Führerscheinentzug

    Ab wann der Schein weg ist – und wie lange

  • Vormerksystem

    13 Delikte, die im Führerscheinregister vorgemerkt werden

  • Probeführerschein

    Strengere Regeln in den ersten drei Jahren

  • Fristen richtig berechnen

    Wann die Frist beginnt und wann sie endet

  • Zahlen, Raten, Verjährung

    Was passiert, wenn man nicht oder nicht sofort zahlen kann

  • Beschlagnahme bei extremer Raserei

    Seit 1. März 2024 kann das Fahrzeug weg sein

Den genauen Betrag für Ihren Fall gibt es in der App

Diese Seite zeigt, was das Regelpaket abdeckt. Die App berechnet Betrag, Frist und Folgen für Ihren Fall.

Demnächst im App Store

Quellen

Alle Beträge wurden zum Datenstand mit diesen Quellen abgeglichen. Gesetze und Tarife können sich seither geändert haben.

Amtliche Quellen67

Weitere Quellen (Richtwerte)5

Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein das Gesetz und der Bescheid der Behörde. Übliche Beträge sind Richtwerte; die Behörde kann innerhalb des Strafrahmens anders entscheiden.